Freitag, 13. August 2010 | Antifaschismus | Rechtspopulismus | Repression & Solidarität

Wiederholungstäter: Polizei Köln!

Polizeikessel bei Protesten gegen den „Antiislam-Kongress“ von „Pro Köln“ war rechtswidrig

Am heutigen Freitag, den 13. August 2010 hat das Verwaltungsgericht Köln durch Urteil festgestellt, dass der Polizeikessel in der Siegburger Straße am 20. September 2008 rechtswidrig war.

Fraglich bleibt aber, ob die Polizei in Zukunft anders handeln wird, denn dies war nicht das erste Urteil des Verwaltungsgerichts gegen die Kölner Ordnungshüter. Rechtsanwalt Biela-Bätje, der eine Klägerin vertritt, sagte dazu: „Dieses Urteil reiht sich in eine lange Liste polizeilicher Maßnahmen der letzten Jahre ein, die vom Verwaltungsgericht Köln für rechtswidrig erklärt wurden (z.B. Gipfeltreffen 1999, AZ: 20 K 4628/00; antirassistisches Grenzcamp 2003, AZ: 20 K 5272/04, 20 K 5343/04 und 20 K 5345/04).“

Mittlerweile wurde das Kölner Blockadekonzept in mehreren Städten erfolgreich gegen Naziaufmärsche praktiziert, z.B. am 13.02.2010 in Dresden. Auch VertreterInnen des „Bündnisses gegen Pro Köln“, die die Blockaden damals organisiert hatten, waren heute vor Ort und gaben vor den Verhandlungen zusammen mit den KlägerInnen und dem Ermittlungsausschuss Köln eine kleine Pressekonferenz.

Ein Vertreter des Ermittlungsausschusses Köln sagte: „Trotz der Gerichtsentscheide kommt es immer wieder zu rechtswidrigen Maßnahmen seitens eingesetzter BeamtInnen. Die willkürlichen Platzverweise, die grundlose Einkesselung und somit die Kriminalisierung der DemonstrantInnen sollen abschreckende Wirkung haben und Menschen in der Zukunft bei ähnlichen Ereignissen von antifaschistischem Engagement abhalten.“

Ein Sprecher des Bündnisses gegen Pro Köln ergänzte dazu: „Das hat glücklicherweise nicht funktioniert! Auch in Köln werden wir selbstverständlich weiterhin offensiv gegen Naziaufmärsche vorgehen.“

 Videoquelle: interpool.tv