Repression & Solidarität

Dienstag, 13. September 2011 | Repression & Solidarität

Repression nach dem 7. Mai

Der Repression gemeinsam entgegentreten!

Viele AktivistInnen, die am 7. Mai in Leverkusen-Opladen waren, haben Post von der Polizei bekommen. In diesem Schreiben wird der Vorwurf der „Sonstigen Nötigung“ (§240 (1, 4) StGB) erhoben, als Bemerkung wird angefügt „im Rahmen einer Versammlung Gleisanlagen blockiert zu haben“. Bisher haben unseres Wissens nach alle angeschriebenen Personen das exakt gleiche Schreiben bekommen, unabhängig von ihrer gewählten Aktionsform an dem Tag selber.
Angefügt an dieses Schreiben ist ein „Äußerungsbogen als Beschuldigter“, der innerhalb von zwei Wochen zurückgesendet werden soll.
Da die polizeiliche Post nicht per Einschreiben versandt wurde, ist es nicht nachweisbar, dass diese Post zugestellt wurde – von daher schlagen wir vor: einfach ignorieren!

Mittwoch, 29. Juni 2011 | Antifaschismus | Neonazismus | Repression & Solidarität

Kriminalisierung von Antifaschisten nach Neonazidemonstration in Remagen

Kriminalisierung von Antifaschisten nach Neonazidemonstration in Remagen

Am 12.05.2011 wurde vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler ein 23jähriger Antifaschist ohne Beweise verurteilt: Zu 18 Monaten Haft auf Bewährung, 150 Sozialstunden, einer Reihe schikanöser Auflagen und einer Zahlung von 1500,- Schmerzensgeld.

Sonntag, 15. Mai 2011 | Antifaschismus | Rechtspopulismus | Repression & Solidarität

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!

Antifaschistisches Handeln ist nur gemeinsam erfolgreich!

Am 07.05. 2011 haben in Leverkusen-Opladen circa 200 AntifaschistInnen erfolgreich den Treffpunkt von „Pro Köln/NRW“ gestört und deren Anfahrt zu ihrer Auftaktkundgebung in Köln-Deutz für mehr als zwei Stunden verzögern können.

Die AntifaschistInnen, darunter zahlreiche Minderjährige, wurden auch nach der Abfahrt der PROs noch für mehrere Stunden von der Bundespolizei festgehalten und erkennungsdienstlich behandelt, d.h. ihre Personalien wurden festgestellt und es wurden Fotos gemacht. Verhaftungen gab es keine! Bereits am Abend war in der DuMont-Presse zu lesen, dass Bußgeldverfahren eingeleitet und Schadensersatzanspüche erhoben würden.

Genau wie die erfolgreiche Verzögerung der Abfahrt der RechtspopulistInnen ist auch die nun folgende juristische Auseinandersetzung erstens ein politischer Akt und zweitens nur kollektiv zu bewältigen.

Daher möchten wir Euch im Folgenden einige Informationen geben, um die Behauptungen der DuMont-Presse richtig zu stellen.

Donnerstag, 12. August 2010 | Antifaschismus | Neonazismus | Kunst & Kultur | Repression & Solidarität | Soziale Kämpfe

Raus zum dritten Antifa-Camp im Rheinland 18.-22. August 2010

Und dieses Mal kommt sogar der Andi mit!

Antifa-Camp im  Rheinland vom 18. bis 22. August 2010

Es ist soweit, ab sofort könnt Ihr Euch für das Antifa Camp im Rheinland anmelden.

Das Camp beginnt am Mittwoch, den 18. August und geht bis zum Sonntag, den 22. August.

Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein vielseitiges Programm mit vielen Workshops und Diskussionsrunden. Mit dabei sind wieder Angebote zu Themen wie Antifaschismus, Militarismus, Sexismus, Kapitalismuskritik und vieles mehr. Auch praktische Tips für die Arbeit vor Ort, Kultur, Party und Zeit für den Austausch mit "alten Hasen" und Leuten und ganz neu dabei sind, werden nicht zu kurz kommen.

Donnerstag, 16. September 2010 | Antifaschismus | Rechtspopulismus | Repression & Solidarität

Weitere Niederlage der Polizei Köln

Grenzcamp 2003 - Chorweiler 2003 - ... - Kongress 2008 | Wiederholungstäter Polizei Köln

Die Polizei Köln hat eine weitere Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen. Auch der Polizeikessel in der Rheingasse am 20.9.2008 aus Anlass der Proteste gegen Pro Köln war rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht Köln stellte heute durch Urteil fest, dass die Freiheitsentziehung, die Verbringung in die Gefangenensammelstelle Brühl und das dortige Festhalten der betroffenen Klägerin rechtswidrig waren. Wie schon beim Kessel in der Siegburger Straße am gleichen Tag, der am 18. August 2010 vom Gericht für rechtswidrig erklärt worden war, gab es keinen Straftatverdacht und auch keine von der Klägerin ausgehende Gefahr, die ein Festhalten hätten rechtfertigen können. Damit ist der Versuch der Polizei endgültig gescheitert, hunderte Menschen, die gegen rassistische Hetze auf die Straße gegangen waren, zu kriminalisieren.

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